Unsere Gesellschaft, die MBKR Insolvenzverwaltungen GbR, wurde zum 01.04.2005 gegründet. In ihr haben mit Rechtsanwalt Dr. Christoph Munz, Rechtsanwalt Matthias Bönecke, Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein, Rechtsanwalt Matthias Rönsch und Rechtsanwalt Uwe Winkler am Sitz Dessau mehrere Insolvenz- und Zwangsverwalter einen Zusammenschluss erfahren, der zusätzlich durch unsere Kollegin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Kerstin Rudolph abgerundet wird. Alle Insolvenzverwalter verfügen über die berufliche Qualifikation zum Fachanwalt für Insolvenzrecht und langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung. Rechtsanwalt Dr. Christoph Munz ist bereits seit 1993 als Insolvenzverwalter und Sachverständiger tätig und wird unter anderem durch die Insolvenzgerichte Dresden, Erfurt und Gera bestellt. Rechtsanwalt Matthias Bönecke wird seit Beginn des Jahres 2004 als Sachverständiger, Treuhänder und Insolvenzverwalter durch das Amtsgericht Dessau und seit 2006 auch durch das Amtsgericht Halle bestellt. Er ist zudem als Zwangsverwalter im Raum Anhalt tätig. Frau Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein wird seit 2001 durch das Amtsgericht Dresden bestellt. Rechtsanwalt Matthias Rönsch wird seit 2003 ebenfalls durch das Amtsgericht Dresden und seit 2006 auch durch das Amtsgericht Cottbus und Halle bestellt. Rechtsanwalt Uwe Winkler wird durch die Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig als Zwangsverwalter berufen. |